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Jede Frau und ihre Kinder, die sich
aufgrund von Misshandlung oder Bedrohung in einer akuten Notlage
befindet, kann unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Staats- und
Glaubenszugehörigkeit und ihrer finanziellen Lage rund um die Uhr im
Frauenhaus aufgenommen werden.
Ausnahmen:
- drogen-, alkohol- und/oder
medikamentenabhängige sowie obdachlose Frauen
- Frauen mit einer schweren psychischen
Krankheit
- Jungen über 16 Jahren
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